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Fort- und Weiterbildung/ Wahlveranstaltungen im Rahmen der Ausbildung
Studientage, -fahrten, -abende
Neben den Pflichtveranstaltungen (Ausbildungsteile I – III) muss jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer der Ausbildung zur Kirchenführerin und zum Kirchenführer, aus dem Angebot an Fort- und Weiterbildungen, an mindestens
2 ganztägigen Studienfahrten oder -tagen oder
1 ganztägigen Studienfahrt oder -tag und 2 halbtägigen Studientagen
teilgenommen haben.
Im Jahr 2025 sind folgende Fort- und Weiterbildungen geplant, an denen natürlich auch alle Interessierten außerhalb der Ausbildung zur Kirchenführerin und zum Kirchenführerteilnehmen können: