„Fragen, die kommen können…“
Ich kann an einigen Stunden/Tagen nicht teilnehmen. Werden mir die Stunden zur Ausbildung trotzdem anerkannt?
Ja, allerdings nur die Stunden/Tage, an denen Sie teilgenommen haben. Sie können die fehlenden Stunden dann innerhalb des nächsten Ausbildungskurses nachholen.
Ich habe Interesse am Teil III, habe aber noch an keinem Grundkurs teilgenommen. Kann ich trotzdem teilnehmen?
Ja, die einzelnen Kursbausteine sind unabhängig voneinander und können auch einzeln belegt werden – auch ohne Interesse an einer Zertifizierung.
Gibt es eine bestimmte Frist, bis wann ich die Ausbildung abgeschlossen haben muss?
Nein. Sie bestimmen, in welchem Jahr Sie die Ausbildung, die alle zwei Jahre neu beginnt, beenden wollen.
Ich ziehe um/bin umgezogen und möchte die Ausbildung an einem anderen Ort beenden. Erkennen andere Bistümer die Teile, die ich im Erzbistum Bamberg belegt habe, an?
Das hängt von der Diözese und deren Konzept ab. In der Regel sind Ausbildungen nach den Standards des Bundesverbands kompatibel.
Muss die Hausarbeit exakt die angegebenen Seiten und Themen beinhalten? Warum muss sie vor der begleiteten Führung eingereicht werden?
Die angegebenen Hinweise für die schriftliche Ausarbeitung einer Kirchenführung sind nur als Anregung und Hilfe gedacht. Auch kürzere Arbeiten sind willkommen. Sie sollen mit der Hausarbeit zeigen, dass Sie ein Konzept erarbeiten können und Ihre Planungen reflektiert haben. Damit die Kursleitung, die Ihre Prüfung begleitet vorab schon auf Probleme hinweisen und sich vorbereiten kann, ist es wichtig, die Hausarbeit mindestens zwei Wochen vorab zuzusenden. Im Anschluss an das Abschlussgespräch (Kolloquium) erstellen Sie dann noch ein Protokoll (max. 1 Seite), welches die Hausarbeit offiziell abschließt.
Muss ich vor der begleiteten Führung alle Kursteile absolviert haben?
Wichtig ist, dass Sie die Kursteile I – III absolviert haben. Die Teilnahme an Studientagen/-fahrten können Sie auch noch nach der begleiteten Führung nachweisen. Der Nachweis der Teilnahme an Kirchenführungen Anderer mit Gespräch sollte möglichst vorab erfolgen, ist im Einzelfall aber auch noch nach der eigenen begleiteten Führung möglich.
Ich habe schon an anderen Führungen teilgenommen und Eintrittskarten als Belege – reicht das aus, um die Bedingung „Teilnahme an zwei Kirchenführungen Anderer mit Gespräch“ erfüllt zu haben?
Bei diesem Punkt geht es darum, dass Sie durch das Beispiel Anderer inhaltlich und persönlich für sich lernen können. Wichtig ist uns, dass Sie nach der Führung mit der Kirchenführerin, bzw. dem Kirchenführer über das Erlebte sprechen und gegebenenfalls Fragen stellen. Wir vertrauen Ihnen, dass Sie dies tun. Wenn Ihre Kirchenführungen ein solches Gespräch im Anschluss beinhaltet haben, bitten wir Sie, uns dies zu bestätigen. Der Nachweis durch die Eintrittskarte genügt dann. Die Regel ist jedoch die Teilnahme an einer Führung der anderen Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer – damit alle lernen können.
Kann ich am Ende der Ausbildung in jeder Kirche führen?
Theoretisch schon, aber in der Kath. Kirche kann der jeweilige Pfarrer bestimmen, wer in „seiner“ Kirche führen darf. Unsere Ausbildung ist jedoch als offizielle Ausbildung des Erzbistums Bamberg anerkannt und im Amtsblatt veröffentlicht. Dadurch hat der jeweilige Pfarrer Gewissheit, dass Sie über entsprechende Qualifikationen verfügen, um auch in „seiner“ Kirche führen zu können. Manche Kirchen, wie der Bamberger Dom, haben zudem einen eigenen Kreis von Kirchenführerinnen und -führern.